Aktuelle Förder-Programme für effiziente LED-Beleuchtung

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der

  • ​​​​​​Prüfung der Förderfähigkeit
  • Projektberatung
  • Analyse Ihres Sanierungspotentials
  • Erstellung einer Lichtplanung
  • Erarbeitung von LöEsungsvorschlägen
  • Empfehlung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Mit uns meistern Sie die Energieumrüstung

LAS ist Mitglied im Bundesverband zur Förderung der Energieeffizienz e.V. (BVFE), dadurch profitieren Sie von umfang­reichem Fachwissen und gelangen schnell und einfach – ohne lange Wartezeiten – zur Bewilligung Ihres Antrages. Wir beraten Sie ausführlich über die Möglichkeiten der Energieein­sparung durch die Umstellung auf LED und begleiten Sie bei der Beantragung der Fördermittel durch den BVFE. Auf diese Weise sparen Sie doppelt!

Wer wird gefördert?

 

BAFA-Förderung (Antragstellung ab 2021)

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und freiberuflich Tätige
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

BMWK-Förderung (Programmlaufzeit 01.01.2022 bis 31.12.2027)

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger u. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Einen besonderen Anreiz durch erhöhte Förderquoten zur Umrüstung gibt es für

  • finanzschwache Kommunen
  • Schulen
  • Sportstätten und Schwimmhallen
  • Kitas und Jugendfreizeiteinrichtungen (KSJS)

Was wird gefördert?

Hocheffiziente LED-Beleuchtung und Steuerungstechnik

  • Anschaffung
  • Ausgaben für Ingenieur-Dienstleistungen
  • Installationsmaterial und photometrische Messungen
  • Demontage, fachgerechte Entsorgung
  • Installation, Montage der Neuanlage durch qualifiziertes externes Fachpersonal

Sie profitieren von

  • Reduktion der Investitionskosten durch attraktive Förderquoten
  • Stromkostenersparnis durch effiziente LED-Lichttechnik
  • Langlebigigkeit und innovative Lösungen

Was sind die Eckdaten?

  • Einreichungsfrist bis: 31.12.2027
  • Förderquote BAFA (BEG)-Förderprogramm:  15%
  • Förderquote BMWK (BMU)-Förderprogramm: 25% – 40 %   (bis 55 % für finanzschwache Kommunen)
  • Die Förderung wird als Direktzuschuss gewährt

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bestimmte Anforderung an die Systemlichtausbeute und an den Lichtstromerhalt

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten (BAFA/BEG-Förderprogramm)
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen
  • Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen,
    Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten.

Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens 5 Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein

Noch nicht das Richtige dabei? Wir beleuchten Ihre Frage und finden eine Antwort!

Immer wieder erreichen uns Anfragen nach einer individuellen Lichtplanung. Gerne beraten wir Sie weiter zu Ihren Vorstellungen und machen uns vor Ort einen ersten Eindruck. Unsere Licht-Spezialisten beherrschen ihr Metier perfekt und stellen sich gerne neuen Herausforderungen. Mit Sonderleuchten wie dem blendfreien LED Panel Novo sowie unserem Frame Konzept können wir zudem gezielt auf Ihre Wünsche eingehen und eine Büroleuchte im perfekten Maß schneidern.